Batteriegesetzhinweise
Batteriegesetz (BattG)
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Akkus).
Verbraucher müssen hierzu folgendes beachten.
Batterien und Akkus gehören nicht in den Restmüll. Verbraucher sind zur Rückgabe von Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet!
Altbatterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Sie enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, die wieder verwertet werden können.
Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie bei kommunalen Sammelstellen und Recyclinghöfen abgeben. Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung bieten alle Handelsgeschäfte, wo Batterien und Akkus verkauft werden.
Selbstverständlich können Sie Ihre gebrauchten Batterien und Akkus auch direkt an unserem Warenlager zurückgeben.
Hiervon betroffen sind alle Arten von Batterien, auch Batterien und Akkus, die in Geräten verbaut oder beigefügt sind.